WEG Steuerberatung

GdWE Steuerberater

Ihre Profis für die Beratung von GdWEs (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer)

Steuerberatung für Hausverwaltungen zum Festpreis

Spezialisiert auf Teiloption zur Umsatzsteuer in gemischt genutzten Anlagen von GdWEs und Umsatzsteuerthemen bei Photovoltaik­­­anlagen

Beratungs-Fragebogen

Bitte beantworten Sie uns ein paar Fragen, damit wir Ihnen schneller helfen können.

Berater

Marcus Metz

geb. 1973 | Steuerberater, Dipl. Betriebswirt BA

Herr Metz absolvierte sein Betriebswirtschaftsstudium in der Fachrichtung Bank. Die folgende Ausbildung zum zertifizierten Vermögensberater und zertifizierten Finanzierungsberater schloss er mit Auszeichnung ab, bevor er in die Steuerberatung wechselte. 2002 erfolgte die Bestellung zum Steuerberater und später die Gründung der WEG-Steuerberatung GmbH.
Nach 4 Jahren als Privatdozent an der renomierten Steuerakademie Henssler zur Ausbildung von Steuerberatern und Steuerfachwirten, konzentrierte sich Herr Metz auf die Geschäftsführung der WEG-Steuerberatung GmbH und deren Mandanten.

Schwerpunkte

  • Spezialist für steuerliche Gestaltungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung von Photovoltaikanlagenbetreiber
  • Gestaltung bei der Optimierung von Vorsteuerabzug in WEGs
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Gestaltungsberatung bei Umwandlungen und Umstrukturierungen von Firmengruppen
  • Unterstützung bei Bank- und Finanzierungsgesprächen
  • Optimierung bei Gründung oder Verkauf von Immobiliengesellschaften
  • Beratung und Betreuung von Unternehmensnachfolgen und Unternehmenskäufen

Annemarie Wolf

geb. 1975 | Steuerberaterin

Frau Wolf lernte die Steuerberatung mit allen ihren Facetten von Grund auf kennen. Nach der Ausbildung zur Steuerfachangestellten und Weiterbildung zur Steuerfachwirtin legte sie das Steuerberaterexamen im Jahr 2006 ab.

Schwerpunkte

  • Spezialist für steuerliche Gestaltungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung von Photovoltaikanlagenbetreiber
  • Gestaltung bei der Optimierung von Vorsteuerabzug in WEGs
  • komplexe buchhalterische Fragen in Firmengruppen
  • grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Sachverhalte
  • steuerliche Organschaften (Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Rechtsformwechsel und Umwandlungen

Martin Wolf

geb. 1976 | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Herr Wolf kam nach Beendigung des Studiums schnell mit der Wirtschaftsprüfung in Kontakt. Er verlegte seinen Schwerpunkt auf die Prüfung und Beratung von Banken und Finanzinstituten. Herr Wolf absolvierte das Steuerberaterexamen im Jahr 2006, die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer erfolgte im Jahr 2010.

Schwerpunkte

  • Spezialist für steuerliche Gestaltungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung von Photovoltaikanlagenbetreiber
  • Gestaltung bei der Optimierung von Vorsteuerabzug in WEGs
  • Rechtsformberatung bei Unternehmensgründungen
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationales Steuerrecht
  • Gestaltungsberatung bei Umwandlungen und Umstrukturierungen von Firmengruppen
  • alle weiteren steuerlichen, betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Fragen

Gründe für GdWE-Steuerberatung

Wir sind die Spezialisten

bei allen steuerlichen Fragen rund um die GdWE.

Wir bieten Festpreise

für Ihre GdWE und helfen der Hausverwaltung somit bei der Entscheidung.

Vollautomatisierte Abläufe

bei der Bearbeitung von Steuererklärungen für GdWEs mit mehr als 30 Einheiten.

Beratendes Mitglied beim BVI

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Teiloption: Umsatzsteuer sparen in gemischt genutzten Anlagen

Die Leistungen einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an ihre Eigentümer sind von der Umsatzsteuer befreit. Was nach einem Vorteil klingt, wird in gemischt genutzten Anlagen teuer: Die Umsatzsteuer aus Handwerker-, Energie- und Verwalterrechnungen bleibt als Kosten im Hausgeld. Gewerbeeigentümer und Ferienvermieter können sie nicht zurückholen. Bei Großsanierungen geht es schnell um sechs- und siebenstellige Beträge.

Die Lösung heißt Teiloption: Die GdWE verzichtet nur gegenüber den unternehmerischen Eigentümern auf die Steuerbefreiung. Diese erhalten den Vorsteuerabzug, für alle anderen ändert sich nichts. Damit das sicher funktioniert, müssen Beschluss, Rechnungen und Erklärungen stimmen. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur laufenden Betreuung.

Rechtliche GrundlagenTeiloption in der GdWE: Was Verwaltungen wissen sollten

Warum die Gemeinschaft Unternehmerin ist, wann sich der Verzicht auf die Steuerbefreiung lohnt und worauf es bei der Umsetzung ankommt.

Seit dem 1. Dezember 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voll rechtsfähig (§ 9a Abs. 1 WEG). Im Umsatzsteuerrecht ist sie eine eigenständige Unternehmerin: Sie erbringt gegen das Hausgeld Leistungen an ihre Eigentümer, etwa Verwaltung, Instandhaltung und Wärmelieferung. Diese Leistungen sind nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei. Gäbe es keine Unternehmerin, bräuchte es diese Befreiung gar nicht. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 kommt es für die Unternehmereigenschaft zudem ausdrücklich nicht mehr auf die Rechtsfähigkeit an (§ 2 Abs. 1 UStG). Das Bundesfinanzministerium hat dies mit Schreiben vom 9. April 2026 bestätigt. Wie klar die Lage ist, zeigt ein Fall aus unserer Praxis: Ein Großstadt-Finanzamt sah 2023 für eine verbindliche Auskunft keinen Raum, weil sich die Antworten bereits aus dem Gesetz ergäben. Trotzdem verfügen die wenigsten Gemeinschaften über eine Steuernummer. Die Möglichkeit zur Option bleibt deshalb oft ungenutzt.

Wer steuerfreie Leistungen erbringt, kann die Umsatzsteuer aus seinen Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt zurückholen. In der GdWE wird sie zu Kosten und fließt in Hausgeld und Sonderumlagen. Für Eigentümer, die selbst wohnen oder an Wohnungsmieter vermieten, spielt das keine Rolle. Anders bei Eigentümern, die ihre Einheit umsatzsteuerpflichtig nutzen: Laden, Büro, Studio oder eine umsatzsteuerpflichtig vermietete Ferienwohnung. Für sie ist die enthaltene Umsatzsteuer vermeidbarer Aufwand – bei laufenden Kosten oft einige hundert Euro je Einheit und Jahr, bei einer Großsanierung schnell fünfstellig. Der Bundesgerichtshof hat 2025 außerdem entschieden: Ohne Option darf der vermietende Teileigentümer die Nebenkosten samt enthaltener Umsatzsteuer weiterberechnen und noch einmal 19 % aufschlagen. Typische Kandidaten sind gemischt genutzte Stadtanlagen, Ferienanlagen und Gemeinschaften vor einer Großsanierung.

Mit dem Verzicht wird die Gemeinschaft zur steuerpflichtigen Unternehmerin – mit allen Pflichten. Der Beschluss der Eigentümerversammlung sollte vor der Vergabe großer Aufträge vorliegen. Liegen die übrigen Umsätze der GdWE unter der Kleinunternehmergrenze, muss sie zusätzlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und ist daran fünf Jahre gebunden. Ein rein rechnerischer Steuerausweis in der Jahresabrechnung genügt nicht: Ohne ordnungsgemäße Rechnung entfällt der Vorsteuerabzug beim Eigentümer. Wird Umsatzsteuer gegenüber dem Falschen ausgewiesen, schuldet die Gemeinschaft sie trotzdem. Nutzungsänderungen und Eigentümerwechsel können noch bis zu zehn Jahre später zu Vorsteuerkorrekturen führen. Die Mehrkosten sollten so verteilt werden, dass die übrigen Eigentümer nicht belastet werden. Das alles ist beherrschbar, wenn es von Anfang an mitgedacht wird. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gemeinschaft diese Punkte sicher erfüllt.

Was gilt es bei WEG mit Photovoltaik zu beachten?

Während Vereinfachungen in der Vergangenheit weitgehend nutzlos für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und damit für die überwiegende Zahl der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) waren, hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2022 auch an die überlasteten Hausverwaltungen und deren Kunden gedacht.

Übersteigt die Leistung der Anlage weder 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, noch die Gesamtleistung von 100 kWp je WEG, besteht auch für diese bereits ab 2022 keine Pflicht zur Gewinnermittlung mehr. Die Art der Verwendung des produzierten Stroms ist unerheblich. Egal ob Eigenverbrauch, Verkauf an Mieter oder Einspeisung, es entfällt künftig die Abgabe einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie der Gewerbesteuererklärung durch den Steuerberater der WEG.

Nullsteuersatz auch für die WEG

Auch die Wohnungseigentümergemeinschaft profitiert ab 2023 vom Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Dadurch können eine große Anzahl an WEGs trotz Photovoltaikanlage die Vereinfachung als Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer ohne wirtschaftlichen Nachteile beim Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage nutzen. Für eine WEG die als Kleinunternehmer nach § 19 USTG wirtschaftet entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung.
Lesen Sie unsere Artikel dazu im BVI Magazin
und

Steuerliche Konsequenzen bei einer Funkmastantenne auf dem Gebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Möglichkeiten wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft zum Steuerpflichtigen wird und damit eine Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt entsteht sind vielseitig. Neben dem Betrieb von Waschräumen oder Parkplätzen unter dem Dach der Gemeinschaft wird häufig die Vermietung der Dachfläche an Funkmastbetreiber durch die WEG im Hinblick auf ihre steuerlichen Konsequenzen unterschätzt.

Unabhängig von der Möglichkeit als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zumindest der Umsatzsteuererklärung aus dem Weg zu gehen, muss zumindest eine Verteilung der Mieteinnahmen auf die einzelnen Eigentümer der Gemeinschaft durch eine gesonderte Feststellung gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Das Thema ist seit dem inzwischen häufigen Betrieb von Photovoltaikanlagen auf den Dächern kein neues mehr, wird aber häufig in seiner rechtlichen Bedeutung übersehen.

Steuernummer für WEG beantragen

Auch wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Ihrer Tätigkeiten keine eigenen Steuererklärungen abgeben muss, benötigt diese in vielen Fällen eine eigene Steuernummer für die Möglichkeit beim Finanzamt Anträge oder Befreiungen einzureichen.

Der Antrag für die Befreiung von der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer funktioniert in vielen Fällen nur unter Angabe einer Steuernummer der WEG.

Zuletzt scheiterten z.B. viele Anträge auf Härtefallausgleich für zu hohe Energiekosten aus Öl, Gas und Holzpellets an der fehlenden Steuernummer der WEG (so z.B. in Bayern).

Bestehen gleichzeitig kurze Fristen für die Abgabe von Anträgen, fehlt meist die Zeit für einen Antrag auf Erteilung der Steuernummer beim Finanzamt. In vielen Fällen benötigt die Finanzverwaltung inzwischen bis zu 6 Monate für deren Bearbeitung. Zudem benötigt der Antragsteller einen Elster-Zugang. Ist die Hausverwaltung nicht bereit den unternehmenseigenen Zugang für die Anträge zu verwenden, muss vor dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zunächst ein Elster-Zugang für die WEG beantragt werden.

Wir übernehmen für sie den Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für ihre Wohnungseigentümergemeinschaften zum Festpreis. Wir beantworten alle Rückfragen des Finanzamts und stellen direkt die für ihre WEG benötigten Anträge (z.B. auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 19 USTG „Kleinunternehmerregelung“)

Veranstaltungen

16.-17. September 2022 — BVI Herbsttagung ( Bericht im BVI-Magazin 05/22)

9.-10.November 2022 — Hamburger Verwaltertag ( Bericht im BVI-Magazin 06/22)

23.-24. November 2022 — Frankfurter Verwaltertag ( Bericht im BVI-Magazin 01/23)

10.-11. Feburar 2023 — Münchner Verwaltertage ( Bericht im BVI-Magazin 01/23)

4. und 5. Mai 2023 — 40. Deutscher Immobilienverwalter Kongress in Berlin
( Bericht im BVI-Magazin 02/23)

21.-22. September 2023 — BVI Herbsttagung in Essen ( Link zur Veranstaltung)

WEG Steuerberatung GmbH

Dr.-Rumpf-Weg 6
76530 Baden-Baden

kontakt@weg-steuerberatung.de